Arbeitsrecht für Beschäftigte
Für Arbeitnehmer
Schnelle Orientierung und klare Handlungsempfehlungen bei Kündigung und anderen Konflikten im Arbeitsverhältnis.
Bei Kündigung zählt jeder Tag: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden.
Wann Sie sich melden sollten
Kontaktieren Sie mich insbesondere, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder von einer Versetzung, Abmahnung, Betriebsschließung oder einer anderen arbeitsrechtlichen Maßnahme betroffen sind.
- Kündigung und Änderungskündigung
- Abmahnung
- Versetzung und Änderung der Arbeitsbedingungen
- Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
- Lohn- und Gehaltsansprüche
- Arbeitszeugnis und sonstiger Beratungsbedarf
Bringen Sie zu einem ersten Gespräch nach Möglichkeit Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung sowie relevante Korrespondenz mit.
Kontakt aufnehmen